Mieterpass beantragen
ADAC, Immobilienverband Deutschland (IVD) sowie die Volksbank Stuttgart eG und viele mehr nutzen den Mieterpass bereits als zuverlässige Alternative.
HINWEIS:
Selbstverständlich besteht keine Pflicht eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft oder eine Bonitätsbescheinigung für eine Besichtigung vorzulegen.
Der Mieterpass kostet gleich der Schufa Auskunft 29,95 €.
Spätestens mit dem anteiligen Verkauf der Schufa an einen schwedischen Finanzinvestor ist diese Unternehmung noch einmal in die Kritik geraten.
Der besagte Investor ist mit Risiko- und Beteiligungskapital an den Märkten aktiv und seit 2019 an der Börse notiert.
In Bezug auf die Datensicherheit vermögen wir keine Aussage zu treffen. Es könnte aber zumindest damit zu rechnen sein, dass die Auskunft in naher Zukunft teurer werden wird.
Der Mieterpass stellt hierbei eine datenschutzkonforme- und sichere Alternative einer deutschen und vielfach empfohlenen / genutzten Unternehmung dar.
Der sogenannte Scoring-Wert hilft die Bonität des Mietinteressenten und eine eventuelle Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit besser einzuschätzen. Die Skala des Scorings reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (sehr schlecht).
Entgegen der Schufa Auskunft, steht Ihnen der Mieterpass unmittelbar nach der Anforderung / Bestellung zur Verfügung.
Ein erworbene Mieterpass ist unbegrenzt gültig. Sollte Sie also bei der Bewerbung auf eine Wohnung vom Vermieter nicht auserwählt werden, können Sie diesen Mieterpass selbstverständlich auch für weitere Bewerbungen verwenden und damit der Konkurrenz einen entscheidenden Schritt voraus sein.
Die Beantragung des Mieterpasses kostet gleich der „klassischen“ Schufa Auskunft 29,95 €.
Die Vermieterwelt GmbH ist ein im Handelsregister eingetragenes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Unterstützung von Vermietern in Bezug auf die Bonitätsauskunft der Mietinteressenten spezialisiert hat.
Datenschutz ist eine Grundsäule der Tätigkeit. Dies wird durch einen firmeneigenen Datenschutzbeauftragten und zugleich durch den regelmäßigen Austausch mit der zuständigen Datenschutzbehörde an neueste gesetzliche Entwicklungen ausgerichtet und abgestimmt.
Neben den öffentlich zugänglichen Quellen, wie dem Zentralregister Karlsruhe und weiteren Amtsgerichten, sind dies: Einwohnermeldeämter, Energieversorger, der Versandhandel, die Telekommunikationsbranche, Inkassodienste sowie Datenbanken europäischer Partner. Diese gesamten Daten werden permanent und tagesaktuell abgeglichen.
Sie haben noch Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre individuellen Fragen zum Immobilienverkauf und beantworten diese gerne in einem persönlichen Gespräch.