IHRE VERMIETUNGSSPEZIALISTEN
Zeit und fehlende Erfahrung sind wohl die häufigsten Gründe die Dienstleistung eines Immobilienmaklers für die Vermietung der Immobilie in Anspruch zu nehmen. Mit über 200 Vermietungen bringen wir aus den vergangenen Geschäftsjahren einiges an Erfahrung mit und wissen den potentiellen Mieter entsprechend zu Ihrem Gunsten zu prüfen. Darüberhinaus unterscheiden wir bei der Vermittlungsqualität nicht zwischen Verkauf und Vermietung. Wir präsentieren grundsätzlich hochwertig, generieren ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit für Ihre Immobilie und sorgen durch vorherige Qualifizierung für zielgerichtete Besichtigungen. Auf diese Weise sparen wir Ihnen, bei vermieteten Wohnungen den Mietern und uns viel Zeit.
VERMIETUNGSMERKMALE
- Wir vermitteln Ihre Immobilie sicher
- Wir vermitteln schneller als andere
- Wir überprüfen jede Immobilie auf Mehrwert
- Wir haben eine eigene Werbeagentur
- Wir haben eigene, professionelle Fotografen
- Wir spenden Provisionsanteile
Schnelligkeit
Schlanke Unternehmensstrukturen und die Ausnutzung der Möglichkeiten der modernen Technik erlauben uns schneller und effizienter als andere Marktteilnehmer zu arbeiten.
Persönliche Präferenz
Wir leisten Dienst im Auftrag unserer Kunden. Die Berücksichtigung des jeweiligen Kundenbedürfnisses ist maßgebend für unsere Handlungen und den resultierenden Erfolg.
Sicherheit
Damit Sicherheit einzieht – Durch die sorgfältige Prüfung potentieller Mieter reduzieren wir das Risiko des Mietausfalls auf in Minimum.
VerMIETUNGsschritte
Schritt 1
Vorbereitung
Den ersten Schritt nutzen wir, um mit Ihnen des gesamten Vermietungsprozess abzustimmen.
Folgende Fragen gilt es gemeinsam zu beantworten:
- Wer ist für Sie der/die perfekte Mieter/in?
- Haben Sie konkrete Vorstellungen in Bezug auf Kaltmiete und Nebenkosten?
- Wann kann besichtigt werden?
- Mietvertragsgestaltung (Normal, Staffel oder Index?)
Wir beraten Sie zu allen Themen umfangreich.
Schritt 2
Mietpreiskalkulation
Vieler Orts unterliegt die Gestaltung der Miethöhe gesetzlicher Regularien. In den meisten Seegemeinden gibt es einen Mietspiegel. Dieser regelt die Miethöhe. Hält man sich nicht daran drohnt eine Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung.
Schritt 3
Angebotsstrategie
Resultierend aus der fundierten Mietpreiskalkulation wird eine zielgruppenorientierte Angebotsstrategie zu erarbeitet.
Schritt 4
Präsentation auf Agenturniveau
Aufgrund des hohen Kostenaufwandes im Verhältnis zum Ertrag, verzichten bei der Vermietung viele Mitbewerber auf eine professionelle und hochwertige Visualisierung. Durch unsere Inhouse Fotografie und -Werbeagentur unterscheiden wir in der Qualität der Objektpräsentation nicht zwischen Vermietung und Verkauf.
Schritt 5
Vermarktung
Ebenso wie beim Verkauf einer Immobilie erfolgt die Vermarktung in den meisten Fällen entsprechend unserer 4 Schritte:
Schritt 1: Versand des Angebots an qualifizierte Suchkunden
Schritt 2: Newsletterversand
Schritt 3: Werbeanzeigen in Social Media
Schritt 4: Breite Streuung auf den gängigen Portalen
Schritt 6
Besichtigungstermine
Ganz unter dem Motto „Besichtigungstourismus? Nein danke!“ Durch jahrelange Erfahrung und die Prüfung erforderlicher Unterlagen wissen wir den qualifizierten Interessenten vom Besichtigungstouristen zu unterscheiden. Diese Vorgehensweise erspart Ihnen und uns viel Zeit und wahrt Ihre Privatsphäre.
Schritt 7
Bonitätsprüfung
Vom ersten Mietrückstand bis zur Zwangsräumung vergehen unter umständen über 14 Monate und der Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, beläuft sich auf rund 20.000 €. Auf ganz Deutschland gesehen, verursachen Mietausfälle sogar einen Schaden von über 2,2 Milliarden Euro pro Jahr. Durch unsere umfangreiche Prüfung der Mietinteressenten reduzieren wir dieses Risiko auf ein Minimum.
Unsere Bonitätsprüfung geht über eine reine Kreditauflistung hinaus. Hiebei werden Missstände in der täglichen Zahlungsmoral abgebildet. Dabei fließen alle vorliegenden harten Fakten aus den größten Datenbanken Europas in die Score-Bewertung mit ein. Somit entsteht ein umfangreiches Bild über die Zuverlässigkeit des zukünftigen Mieters im Hinblick auf seine Mietzahlungen.
Schritt 8
Abwicklung
Im letzten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen und den qualifiziertesten Interessenten einen persönlichen Termin zum Kennenlernen. In Folge gestalten wir den Mietvertrag und begleiten Sie selbstverständlich bis zur Übergabe und darüber hinaus.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN!
Franz Aubeck
Top Vermittlung! Top Beratung! Top Service!
Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?
HÄUFIGE FRAGEN.
Der Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in Friedrichshafen gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
Quelle: friedrichshafen.de
Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 160 m².
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
- öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen)
- Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich oder nur zu vorübergehendem Gebrauch (z.B. Ferienwohnung) genutzt wird;
- Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Sammelunterkünften (z.B. Studenten-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheim, vorläufige Unterbringung/Anschlussunterbringung (Geflüchtete), Behinderteneinrichtung, „Betreutes Wohnen“, soziale Wohngruppe)
- Ganz oder überwiegend möblierter Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.
Quelle: friedrichshafen.de
Nach § 291 Strafgesetzbuch steht die Forderung einer Wuchermiete unter Strafe. Ein Vermieter macht sich strafbar, wenn er unter vorsätzlicher Ausnutzung z.B. einer Zwangslage des Mieters eine Miete verlangt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, d.h. die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt.
Für die Verfolgung von Mietwucher ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Wegen der Schwierigkeit, in einem solchen Strafverfahren Vorsatz nachzuweisen, müssen die Erfolgsaussichten als sehr gering angesehen werden.
Quelle: friedrichshafen.de
Sie haben noch Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre individuellen Fragen zum Immobilienverkauf und beantworten diese gerne in einem persönlichen Gespräch.